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   LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17   

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LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17 (https://dejure.org/2018,7042)
LAG Bremen, Entscheidung vom 06.03.2018 - 1 Sa 87/17 (https://dejure.org/2018,7042)
LAG Bremen, Entscheidung vom 06. März 2018 - 1 Sa 87/17 (https://dejure.org/2018,7042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 305c Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 2a ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, 66 Abs. 1 ArbGG, § 67 ArbGG, § 397 Abs. 1 BGB, § 397 Abs. 2 BGB, §§ 133, 157 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer vor dem 01.01.2002 vereinbarten Bezugnahmeklausel und späterer Vereinbarung des Wegfalls übertariflicher Zulagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 ; BGB § 157
    Rechtsfolgen des Wegfalls der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers bei einer vor dem 01.01.2002 vereinbarten Bezugnahmeklausel und späterer Vereinbarung des Wegfalls übertariflicher Zulagen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Es wendet die Auslegungsregel lediglich aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf "Altverträge" an, also auf Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform vereinbart worden sind (BAG vom 14.12.2005, 4 AZR 536/04, Rn. 24 ff., BAGE 116, 326 ; BAG vom 18.4.2007, 4 AZR 652/05, Rn. 29 ff., BAGE 122, 74 ; bestätigt durch BVerfG vom 26.3.2009, 1 BvR 3564/08 und 21.4.2009, 1 BvR 784/09).

    Die Auslegung von Verweisungsklauseln in diesen Arbeitsverträgen hat sich in erster Linie an deren Wortlaut zu orientieren (BAG vom 18.4.2007, 4 AZR 652/05, Rn. 26, 28, BAGE 122, 74 ).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 514/08

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag - Auslegung -

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Bei einer Änderung eines Altvertrags nach dem 1.1.2002 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für Neu- oder für Altverträge maßgebend sind, darauf an, ob die Klausel im Änderungsvertrag zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der hieran beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG vom 24.2.2010, 4 AZR 691/08, Rn. 25; BAG vom 18.11.2009, 4 AZR 514/08, Rn. 23 bis 25, BAGE 132, 261 ).

    Eine solche Regelung hindert die Annahme eines "Altvertrages" und eine Rechtsfolgenkorrektur unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (BAG 18.11.2009, 4 AZR 514/08, Rn. 25, aaO).

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Eine Gleichstellungsabrede im Sinne einer nur bedingten zeitdynamischen Verweisung auf Tarifverträge setzt nämlich voraus, dass die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist (BAG vom 5.7.2017, 4 AZR 867/16, Rn. 22, juris).

    Darin unterscheidet sich die vorliegende Änderungsvereinbarung maßgeblich von der Vereinbarung, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5.7.2017 zu Grunde lag, in der die Bezugnahmeklausel ausdrücklich den Vorbehalt enthielt, dass tarifliche Bestimmungen nur Anwendung finden, "soweit" sie für den Arbeitgeber "verbindlich" sind (vgl. BAG vom 5.7.2017, a.a.O., Rn. 25, juris).

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    d) Kommt es in Arbeitsverhältnissen mit einer Bezugnahmeklausel, die vor dem 1.1.2002 vereinbart worden ist (Altvertrag), nach dem 31.12.2001 zu einer Arbeitsvertragsänderung, hängt die Beurteilung, ob es sich hinsichtlich dieser Klausel um einen Alt- oder Neuvertrag handelt, davon ab, ob die Klausel zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Parteien des Änderungsvertrages gemacht worden ist (BAG vom 7.12.2016, 4 AZR 414/14, Rn. 31, juris; BAG vom 8.7.2015, 4 AZR 51/14, Rn. 26; BAG vom 24.2.2010, 4 AZR 691/08, Rn. 25 mwN).

    Bei einer Änderung eines Altvertrags nach dem 1.1.2002 kommt es für die Beurteilung, ob die Auslegungsmaßstäbe für Neu- oder für Altverträge maßgebend sind, darauf an, ob die Klausel im Änderungsvertrag zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der hieran beteiligten Vertragsparteien gemacht worden ist (BAG vom 24.2.2010, 4 AZR 691/08, Rn. 25; BAG vom 18.11.2009, 4 AZR 514/08, Rn. 23 bis 25, BAGE 132, 261 ).

  • BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Ein deutlicher Ausdruck dafür, dass eine zuvor bestehende Verweisungsklausel erneut zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist und die Parteien trotz der geänderten Gesetzeslage auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1.1.2002 ausdrücklich an den zuvor getroffenen Abreden festhalten, liegt beispielsweise in der ausdrücklichen Erklärung, dass "alle anderen Vereinbarungen aus dem Anstellungsvertrag unberührt bleiben" (vgl. für die Bewertung dieses Regelungsbeispiels BAG vom 30.7.2008, 10 AZR 606/07, Rn. 49, BAGE 127, 185 ).
  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Dabei geht die Kammer vom absoluten Verzögerungsbegriff aus (vgl. BGH vom 3.7.2012, VI ZR 120/11, NJW 2012, 2808 ; BGH vom 31.1.1980, VII ZR 96/79, NJW 1980, 945 ; BGH vom 2.12.1982, VII ZR 71/82, NJW 1983, 575 ).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Es wendet die Auslegungsregel lediglich aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf "Altverträge" an, also auf Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform vereinbart worden sind (BAG vom 14.12.2005, 4 AZR 536/04, Rn. 24 ff., BAGE 116, 326 ; BAG vom 18.4.2007, 4 AZR 652/05, Rn. 29 ff., BAGE 122, 74 ; bestätigt durch BVerfG vom 26.3.2009, 1 BvR 3564/08 und 21.4.2009, 1 BvR 784/09).
  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Dabei geht die Kammer vom absoluten Verzögerungsbegriff aus (vgl. BGH vom 3.7.2012, VI ZR 120/11, NJW 2012, 2808 ; BGH vom 31.1.1980, VII ZR 96/79, NJW 1980, 945 ; BGH vom 2.12.1982, VII ZR 71/82, NJW 1983, 575 ).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind aber auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BAG vom 22.10.2008, 4 AZR 784/07, Rn. 14 mwN).
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.2018 - 1 Sa 87/17
    Die Verweisung auf einen Tarifvertrag oder ein Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung wurde deshalb einschränkend dahin ausgelegt, die auf diese Weise zum Ausdruck gebrachte Dynamik gehe nur so weit, wie sie bei einem tarifgebundenen Arbeitnehmer reiche, sie ende also dann, wenn der Arbeitgeber wegen Wegfalls der eigenen Tarifgebundenheit nicht mehr normativ an künftige Tarifentwicklungen gebunden sei (BAG vom 23.2.2011, 4 AZR 536/09, Rn. 17 f. mwN; BAG vom 24.2.2016, 4 AZR 991/13).
  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 51/14

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung - Gleichstellungsabrede - Abschluss eines

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 414/14

    Insolvenzforderung - Zulässigkeit der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstands -

  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 308/07

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 991/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

  • LAG Hamm, 02.02.1995 - 4 Sa 1850/94

    Urkundenbeweis: Erbringung durch Foto- oder Telekopie; Kündigung:

  • LAG Düsseldorf, 26.07.2012 - 15 Sa 788/12

    Befristetes Arbeitsverhältnis und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ?

  • OLG Celle, 24.04.1978 - 11 U 26/78
  • OLG Frankfurt, 23.06.1978 - 2 U 42/78
  • LAG Berlin, 07.05.1979 - 9 Sa 106/78
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